Zivilschutzunterricht in der Schule

Als ASD betrachten wir den Vorschlag, zivile Verteidigung verpflichtend in den Schulunterricht zu in-
tegrieren, mit großer Aufmerksamkeit – und ebenso großer Skepsis.

Zunächst ist klar: Krisenvorsorge und Zivilschutz sind zentrale staatliche Aufgaben. In Deutschland liegt
die Verantwortung hierfür bei staatlichen Institutionen wie dem Bund, den Ländern sowie spezialisier-
ten Organisationen wie dem Bevölkerungsschutz, den Feuerwehren, dem Technischen Hilfswerk und
weiteren professionellen Einsatzstrukturen. Diese Akteure sind dafür ausgebildet, ausgestattet und
demokratisch legitimiert, um Gefahrenlagen vorzubeugen und im Ernstfall zu handeln.

Schulen hingegen haben einen klar definierten Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie sind keine Ersatz-
strukturen für staatliches Krisenmanagement – und dürfen es auch nicht werden.

„Krisenvorsorge ist keine pädagogische Lücke, die Schulen schließen müssen, sondern eine originäre
Aufgabe des Staates“, erklärt Sven Winkler, Vorsitzender des ASD.

Wir beobachten mit Sorge ein wiederkehrendes Muster in politischen Debatten: Immer dann, wenn
gesellschaftliche oder staatliche Defizite sichtbar werden, wird reflexartig der Ruf nach „mehr Schule“
laut. Ob Digitalisierung, Gesundheitsprävention, Werteerziehung oder nun Zivilschutz – Schulen sollen
zunehmend Probleme lösen, die außerhalb ihres eigentlichen Verantwortungsbereichs liegen. Diese
Entwicklung überfordert das System Schule und verwässert seinen Kernauftrag.

Besonders kritisch bewerten wir zudem die Vorstellung, über Schülerinnen und Schüler gezielt deren
Elternhäuser zu sensibilisieren. Schulen sind keine Transmissionsriemen für staatliche Informationspo-
litik in Familien hinein – die Ansprache der Bevölkerung ist unmittelbare Aufgabe des Staates selbst.

„Schule darf nicht zur Reparaturwerkstatt für politische Versäumnisse werden. Wer strukturelle Prob-
leme hat, muss sie auch strukturell lösen – und nicht ins Klassenzimmer auslagern“, so Winkler weiter.

Natürlich ist es sinnvoll, junge Menschen altersgerecht für Krisensituationen zu sensibilisieren. Doch
das rechtfertigt keine verpflichtende, isolierte Maßnahme wie eine „Doppelstunde pro Halbjahr“, die
weder nachhaltig noch strukturell durchdacht ist.

Wenn der Staat Handlungsbedarf im Bereich Zivilschutz sieht, dann muss er diesen dort angehen, wo
die Verantwortung tatsächlich liegt:
Nämlich durch den Ausbau und die bessere Ausstattung der zuständigen Behörden, durch öffentliche
Informationskampagnen und durch freiwillige, praxisnahe Angebote in Zusammenarbeit mit professi-
onellen Organisationen

Eine Verlagerung dieser Verantwortung in die Schulen ist weder zielführend noch gerechtfertigt.
Krisenvorsorge ist wichtig – aber sie ist in erster Linie Aufgabe des Staates und seiner spezialisierten
Strukturen. Bildung kann ergänzen, aber nicht ersetzen. Auch der aktuell vorliegende Vorschlag ver-
kennt diese grundlegende Rollenverteilung und ist daher ebenso wie der aus 2024 in seiner jetzigen
Form abzulehnen.

Der ASD steht für eine Bildungspolitik, die Schulen stärkt – statt sie mit immer neuen Aufgaben zu
überfrachten.

S. Winkler, 23.03.2026