ASD begrüßt Umsatzsteuerbefreiung schulischer Bildungsleistungen – wichtiger Erfolg für pädagogische Arbeit und Rechtssicherheit
Oldenburg, 03.11.2025
Der Allgemeine Schulleitungsverband Deutschlands (ASD) begrüßt ausdrücklich die vom Bundesminis-
terium der Finanzen veröffentlichte Klarstellung und Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung für Bil-
dungsleistungen. Damit wird sichergestellt, dass Schulen und schulische Bildungseinrichtungen in ihrer
pädagogischen Arbeit nicht durch steuerliche Unsicherheiten oder zusätzliche Bürokratie belastet wer-
den. „Bildung ist kein Wirtschaftsgut – und Schulen brauchen pädagogische Freiheit statt steuerlicher
Fallstricke“, erklärt Sven Winkler, Vorsitzender des ASD.
ASD warnte früh vor Risiken – und beharrte auf Lösungen
Der ASD hatte von Beginn an auf die Gefahr hingewiesen, dass bisherige Auslegungen des Umsatzsteu-
errechts zu einer Besteuerung pädagogischer Formate führen könnten – insbesondere bei Schülerfir-
men, Praxisprojekten, Berufsorientierungsmaßnahmen oder Kooperationen mit außerschulischen
Partnern. Eine solche Entwicklung hätte zur Folge haben können, dass Schulen Projekte einstellen, aus
Angst vor steuerlichen Konsequenzen oder übermäßiger Bürokratie. Winkler betont: „Schülerfirmen
und andere praxisorientierte Lernformen sind keine wirtschaftlichen Unternehmen, sondern gelebte
Pädagogik. Sie fördern Selbstwirksamkeit, Verantwortungsübernahme, ökonomische Bildung und De-
mokratiekompetenz.“
Durchbruch dank kontinuierlichem Einsatz
Der ASD hat das Thema über Monate hinweg mit hoher Priorität verfolgt, Gespräche mit Politik, Mini-
sterien, Verbänden und Schulträgern geführt und immer wieder auf notwendige Rechtsklarheit ge-
drängt. Gemeinsam mit vielen weiteren Akteuren wurde nun erreicht:
Der Unterricht, Lernwerkstätten, Schülerfirmen und andere schulische Lernformate bleiben umsatz-
steuerfrei, sofern sie Teil des schulischen Bildungsauftrags sind. Es besteht Rechtssicherheit auch für
Schülerfirmen im rechtlich unselbstständigen Rahmen. Eine Übergangsfrist bis Ende 2027 sorgt dafür,
dass Schulen keine Nachteile durch bisherige Praxis befürchten müssen. Bürokratie wird reduziert –
pädagogische Freiheit gestärkt.
ASD fordert langfristige Verlässlichkeit
Der ASD mahnt an, diese Linie auch künftig konsequent beizubehalten: „Schulen brauchen klare Re-
geln, keine Graubereiche. Bildung darf nicht an steuerrechtlichen Zuständigkeiten scheitern“, so
Winkler weiter. Zugleich fordert der Verband, Betroffene künftig frühzeitig einzubeziehen, um Unsi-
cherheit und Unruhe zu vermeiden.
Abschließend
Die Entscheidung ist ein deutliches Signal für Vertrauen in die pädagogische Arbeit der Schulen und ein
Erfolg gemeinschaftlichen Engagements vieler Beteiligter.
