Umsatzsteuerbefreiung schulischer Bildungsleistungen – Pressemitteilung

ASD begrüßt Umsatzsteuerbefreiung schulischer Bildungsleistungenwichtiger Erfolg für pädagogische Arbeit und Rechtssicherheit

Oldenburg, 03.11.2025

Der Allgemeine Schulleitungsverband Deutschlands (ASD) begrüßt ausdrücklich die vom Bundesminis-

terium der Finanzen veröffentlichte Klarstellung und Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung für Bil-

dungsleistungen. Damit wird sichergestellt, dass Schulen und schulische Bildungseinrichtungen in ihrer

pädagogischen Arbeit nicht durch steuerliche Unsicherheiten oder zusätzliche Bürokratie belastet wer-

den. „Bildung ist kein Wirtschaftsgut – und Schulen brauchen pädagogische Freiheit statt steuerlicher

Fallstricke“, erklärt Sven Winkler, Vorsitzender des ASD.

ASD warnte früh vor Risiken – und beharrte auf Lösungen

Der ASD hatte von Beginn an auf die Gefahr hingewiesen, dass bisherige Auslegungen des Umsatzsteu-

errechts zu einer Besteuerung pädagogischer Formate führen könnten – insbesondere bei Schülerfir-

men, Praxisprojekten, Berufsorientierungsmaßnahmen oder Kooperationen mit außerschulischen

Partnern. Eine solche Entwicklung hätte zur Folge haben können, dass Schulen Projekte einstellen, aus

Angst vor steuerlichen Konsequenzen oder übermäßiger Bürokratie. Winkler betont: „Schülerfirmen

und andere praxisorientierte Lernformen sind keine wirtschaftlichen Unternehmen, sondern gelebte

Pädagogik. Sie fördern Selbstwirksamkeit, Verantwortungsübernahme, ökonomische Bildung und De-

mokratiekompetenz.“

Durchbruch dank kontinuierlichem Einsatz

Der ASD hat das Thema über Monate hinweg mit hoher Priorität verfolgt, Gespräche mit Politik, Mini-

sterien, Verbänden und Schulträgern geführt und immer wieder auf notwendige Rechtsklarheit ge-

drängt. Gemeinsam mit vielen weiteren Akteuren wurde nun erreicht:

Der Unterricht, Lernwerkstätten, Schülerfirmen und andere schulische Lernformate bleiben umsatz-

steuerfrei, sofern sie Teil des schulischen Bildungsauftrags sind. Es besteht Rechtssicherheit auch für

Schülerfirmen im rechtlich unselbstständigen Rahmen. Eine Übergangsfrist bis Ende 2027 sorgt dafür,

dass Schulen keine Nachteile durch bisherige Praxis befürchten müssen. Bürokratie wird reduziert –

pädagogische Freiheit gestärkt.

ASD fordert langfristige Verlässlichkeit

Der ASD mahnt an, diese Linie auch künftig konsequent beizubehalten: „Schulen brauchen klare Re-

geln, keine Graubereiche. Bildung darf nicht an steuerrechtlichen Zuständigkeiten scheitern“, so

Winkler weiter. Zugleich fordert der Verband, Betroffene künftig frühzeitig einzubeziehen, um Unsi-

cherheit und Unruhe zu vermeiden.

Abschließend

Die Entscheidung ist ein deutliches Signal für Vertrauen in die pädagogische Arbeit der Schulen und ein

Erfolg gemeinschaftlichen Engagements vieler Beteiligter.