+ + + S t e l l u n g n a h m e zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen + + +
Der Allgemeine Schulleitungsverband Deutschlands (ASD) begrüßt ausdrücklich die nun vorliegende Klarstellung und Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung für schulische Bildungsleistungen durch das Bundesministerium der Finanzen. Mit der Änderung des § 4 Nr. 21 UStG sowie der Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses wird sichergestellt, dass Schulen und schulische Bildungseinrichtungen in ihrer pädagogischen Arbeit nicht durch steuerliche Hürden behindert werden. Schulen brauchen pädagogische Freiheit – keine steuerlichen Fallstricke
Der ASD hat von Beginn an auf das erhebliche Risiko hingewiesen, das mit der früheren Rechtsauslegung verbunden war: Pädagogische Kernformate wie Schülerfirmen, Schülergenossenschaften, berufliche Orientierung, Praxisprojekte sowie Kooperationen mit externen Partnern standen im Raum, künftig umsatzsteuerpflichtig zu werden. Dies hätte nicht nur zu einem hohen Verwaltungsaufwand geführt, sondern in vielen Schulen zur Einstellung solcher Angebote.
Für den ASD hatte das Thema von Beginn an höchste Priorität
Der ASD hat das Thema frühzeitig aufgegriffen, zahlreiche Gespräche mit Entscheidungsträgern geführt und immer wieder deutlich gemacht, dass Schülerfirmen und praxisorientierte Lernformate kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb sind, sondern integraler Bestandteil schulischer Bildung. Es ist von großer Wichtigkeit, stets wieder herauszustellen, dass Schulen Rechtssicherheit benötigen, um Lern-, Lebens- und Erfahrungsräume für Kinder und Jugendliche gestalten zu können. Eine Besteuerung solcher Aktivitäten hätte der Idee von Selbstwirksamkeit, ökonomischer Bildung und Demokratiepädagogik widersprochen. Gemeinsam mit betroffenen Schulen, Elternvertretungen, kommunalen Spitzenverbänden und weiteren Verbänden ist es gelungen, eine positive Veränderung zu erreichen. Die im BMF-Schreiben nun festgeschriebene Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Bildungszweck dienende Leistungen – einschließlich schulischer Schülerfirmen im rechtlich unselbstständigen Rahmen – ist ein wichtiges Signal.
Was bedeutet das konkret für die Schulen?
Zunächst gilt, dass Unterricht, Lernwerkstätten, Schülerfirmen und andere schulische Lernformate umsatzsteuerfrei bleiben, sofern sie Teil des schulischen Bildungsauftrags sind. Schulen erhalten damit Planungs- und Rechtssicherheit – auch durch die Übergangsfrist bis 2027, in der keine Nachteile entstehen, wenn die bisherige Praxis fortgeführt wird. Die pädagogische Freiheit wird gestärkt, Bürokratie abgebaut und das Engagement vor Ort gewürdigt.
Forderung des ASD
Der ASD fordert, dass diese Linie in der schulpolitischen Praxis weiterhin konsequent beibehalten wird. Bildung ist keine Ware. Schulen brauchen klare, verständliche Regelungen und Freiräume, um pädagogische Innovation weiterzuentwickeln – von Schülerfirmen bis zur Demokratiebildung.
Abschließende Bewertung
Die Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen ist ein Erfolg für die Schulen – und ein Erfolg beharrlicher Zusammenarbeit vieler Beteiligter. Der ASD wird weiterhin aufmerksam begleiten, dass Bildungseinrichtungen nicht durch steuerliche Unsicherheiten eingeschränkt werden.
Der ASD empfiehlt, grundsätzlich die jeweils von Entscheidungen Betroffenen rechtzeitig und frühzeitig „ins Boot“ zu holen – damit wäre auch hier eine erhebliche Unruhe verbunden mit Unmut vermieden worden.
