Termine

09.+10.11.2023

ASD-Fachtagung Herbst 2023

10.+11.11.2023

Herbsttagung in Frankfurt

25.04. - 27.04.2024

Frühjahrstagung in Kassel im Hotel Fischers

Artikel DIE WELT

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Eine Vereinheitlichung der Strukturen im Bildungswesen ist überfällig.

Forderungen für den Primarbereich

Der Allgemeine Schulleitungsverband Deutschlands (ASD), der Bundeselternrat (BER) und der Grundschulverband mahnen die unterschiedlichen Bedingungen und Vorgehensweisen der Bundesländer in den Grundschulen an und fordern, die Nachteile des Bildungsföderalismus abzubauen. Auf Bundesebene müssen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die folgenden Forderungen bundesweit umzusetzen:

  • Alle Institutionen und Leistungen eines Bundeslandes, die mit Bildung zu tun haben, müssen imBildungsministerium zusammengefasst werden (Kindergärten, Schulen, Schulsozialarbeit, Horte, Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz etc.). Die gleiche Forderung gilt für die Kommunen.
  • Es muss ein verbindliches einheitliches diagnostisches Verfahren zur Sprachstandsfeststellunginstalliert werden. Dieses sollte zum gleichen Zeitpunkt - 15 Monate vor Einschulung - für ALLE Kinder durchgeführt werden.
  • Als verbindliche Konsequenz aus den Ergebnissender Sprachstandsfeststellung erfolgen bei Bedarf verbindliche Fördermaßnahmen, kostenfrei und familienfreundlich.
  • Der Beginn der Schulpflicht wird länderübergreifend einheitlich geregelt. Jedes Kind wird mit
  • Beginn der Schulpflicht eingeschult. Die notwendigen personellen, sächlichen und räumlichen Ressourcen für zusätzliche Fördermaßnahmen müssen in ausreichendem Maße bereitgestellt werden.
  • Alle Grundschulen müssen mindestens als verlässliche Halbtagsschulen in der Zeit von 7.30 bis14.00 Uhr Unterricht und Betreuung für alle Kindergewährleisten, damit Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen und ihren Alltag planen können. Einebedarfsorientierte Ausweitung zu Ganztagsschulen ist anzustreben, um den Schülerinnen und Schülern eine Rhythmisierung von Arbeits- und Entspannungsphasen zu ermöglichen.
  • Alle Schülerinnen und Schüler haben unabhängig vom Bundesland denselben Anspruch auf das gleiche Volumen an Unterrichtszeit bezogen auf die vier Grundschuljahre.
  • Unter den momentan in den meisten Bundesländernherrschenden Bedingungen sind Klassenstärken von 26 bis 30 Schülern pro Klasse inakzeptabel. Um diese Bedingungen zu verändern, müssen die Schüler-Lehrerrelation und die Arbeitsbedingungen so gestaltet sein, dass neue Unterrichtsformen des individualisierten Lernens umgesetzt werden können und ein Arbeiten in Kleingruppen möglich ist. Die Personalzuweisung muss weiteres pädagogisches Personal in erforderlichem Maße beinhalten, um allen Schülerinnen und Schülern die Förderung zukommen zu lassen,die sie benötigen.
  • Alle Schulen haben eine flexible Eingangsphase mindestens in den Klassenstufen 1 und 2, die in
  • jahrgangsübergreifenden Lerngruppen gestaltet wird,um auf das unterschiedliche Lerntempo der
  • Schülerinnen und Schülern einzugehen.
  • Ein zwangsweises Wiederholen einer Jahrgangsstufe (Sitzenbleiben) darf es in der Grundschule nicht geben.
  • Zeugnisse werden in der Form von kompetenzorientierten Rückmeldeformaten zur Leistungsrückmeldung erteilt, die ausgehend von klaren Kriterien anhand der KMK-Standards überall verbindlich sind. Dadurch entfallen zukünftig Noten.
  • Es gibt keine Halbjahreszeugnisse. Stattdessen erfolgt ein verbindliches Eltern-Lehrer-Kind-Gespräch, dessen Ergebnis in einem gemeinsamen Protokoll festgehalten wird.
  • Die Zeugnisse am Ende eines Schuljahres werden während eines Eltern-Lehrer-Kind-Gespräches übergeben und erläutert. Auch hier wird das Ergebnis des Gesprächs in einem gemeinsamen Protokoll festgehalten.
  • Der Übertritt in die weiterführende Schule soll aufgrund der Entscheidung der Eltern erfolgen. Diese entscheiden nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch auf der Grundlage überall gleicher, verbindlicher Kompetenzbeschreibungen durch die abgebende Schule.
  • Lehrkräfte aller Schulformen erhalten eine einheitliche mindestens achtsemestrige akademische Ausbildung mit hohem Praxisanteil zu Beginn des Studiums.
  • Lehrkräfte aller Schulformen erhalten die gleiche Eingangsbesoldung und haben die gleiche Jahresarbeitszeit. Das gleiche gilt für Schulleitungen.
  • Gute Schule braucht gute Schulleitungen. Schulleitung braucht ausreichend Leitungszeit für Schulentwicklung (Personal, Organisation, Qualität). Die Berechnung der Leitungszeit muss bundeseinheitlich und schulformunabhängig geregelt sein.
  • Alle Kinder haben einen Anspruch darauf, die allgemeine Schule zu besuchen und dort ihren Fähigkeiten entsprechend gefordert und gefördert zu werden, unabhängig davon, in welchem Bundesland sie leben.

21. November 2012