Distanzunterricht

ASD begrüßt Vorhaben zur gesetzlichen Verankerung von Distanzunterricht in den Schulgesetzen der Länder – warnt aber vor Überlastung

Der Allgemeine Schulleitungsverband Deutschlands (ASD) spricht sich für eine klare gesetzliche Regelung von Distanzunterricht in den Schulgesetzen der Länder aus. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass digitales Lernen ein unverzichtbarer Bestandteil schulischer Handlungsfähigkeit geworden ist – nicht nur in Krisenzeiten, sondern zunehmend auch im regulären Schulalltag.

„Schulen brauchen hier unbedingt Rechtssicherheit“, betont Sven Winkler, Vorsitzender des ASD. „Distanzunterricht darf nicht länger auf befristeten Erlassen oder Verwaltungsvorschriften beruhen. Nur durch eine gesetzliche Grundlage können Schulleitungen und Lehrkräfte digitale Formate verantwortungsvoll, rechtssicher und pädagogisch sinnvoll entwickeln und einsetzen.“

Eine gesetzliche Regelung könne zahlreiche Chancen eröffnen – etwa für individuelle Förderung bei Krankheit oder Mobilitätseinschränkungen, für schulübergreifende Kooperationen oder für die gezielte Stärkung digitaler Kompetenzen von Lehrkräften und Schüler*innen. Voraussetzung sei jedoch, dass Distanzunterricht nicht als Ersatz, sondern als pädagogisch begründete Ergänzung des Präsenzunterrichts verstanden wird.

Gleichzeitig warnt der ASD vor einer übermäßigen Belastung der Schulen:

„Distanzunterricht darf nicht zur Kompensation von Lehrkräftemangel oder Raumnot missbraucht werden“, so Winkler. „Und er darf keinesfalls zu einer weiteren Verantwortungsverschiebung auf die Schulleitungen führen. Verantwortung für technische Infrastruktur, Personalressourcen und Fortbildung muss gemeinsam von Ländern, Schulträgern und Schulen getragen werden.“

Der Verband fordert deshalb, die gesetzlichen Regelungen in enger Abstimmung mit den Schulleitungsverbänden zu entwickeln. Nur so könne sichergestellt werden, dass Distanzunterricht rechtlich klar, pädagogisch fundiert und ressourcenseitig abgesichert gestaltet wird.

„Schule ist mehr als ein Lernort – sie ist ein Lebensraum“, so Winkler abschließend. „Digitalisierung kann diesen Raum erweitern, darf ihn aber nicht ersetzen.“